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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Pacht

Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

Hinweis

Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion