Heirat

Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Erforderliche Unterlagen

Volljährige Verlobte haben vorzulegen:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate). Für im Ausland Geborene: Geburtsurkunde oder Urkunde, die einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entspricht (jeweils nicht älter als 6 Monate).
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen auch Reisepass usw.)
  • wenn vorhanden: Nachweis des Wohnsitzes (gegebenenfalls des Aufenthaltes)
  • Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B."Ing.").

Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:*

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
    Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss
  • mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen:*

  • Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

*Hinweis: Bei Ausländer/innen sind die Bestimmungen des jeweiligen Heimatrechts zu berücksichtigen.

Verlobte (Österreicher/innen und Ausländer/innen), die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:

  • Heiratsurkunde aller Vorehen.
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.

Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:

  • Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).
  • Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums.
  • Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B. "Ing.").

Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder

Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:

  • Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass).