Heirat
Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
Erforderliche Unterlagen
Volljährige Verlobte haben vorzulegen:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate). Für im Ausland Geborene: Geburtsurkunde oder Urkunde, die einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entspricht (jeweils nicht älter als 6 Monate).
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen auch Reisepass usw.)
- wenn vorhanden: Nachweis des Wohnsitzes (gegebenenfalls des Aufenthaltes)
- Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B."Ing.").
Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:*
- Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss - mit dem die Einwilligung ersetzt wird.
Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen:*
- Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.
*Hinweis: Bei Ausländer/innen sind die Bestimmungen des jeweiligen Heimatrechts zu berücksichtigen.
Verlobte (Österreicher/innen und Ausländer/innen), die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:
- Heiratsurkunde aller Vorehen.
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.
Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:
- Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).
- Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums.
- Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B. "Ing.").
Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:
- Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder
Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass).