Krankheit/Pflege/Gesundheit
ISGS - Integrierter Sozial- und Gesungheitssprengel Kumberg
Die Gemeinden Kumberg, Gutenberg, St. Radegund und Weinitzen haben sich zum ISGS (Integrierter Sozial- und Gesundheitssprengel) Kumberg zusammengeschlossen, um gemeinsam die Hauskrankenpflege zu sichern.
Die Aufgabe ist es kranken und hilfsbedürftigen Menschen durch professionelle Hilfe den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Das Ziel ist die Steigerung der Lebensqualität und die Entlastung der Angehörigen, die Vermeidung von unnötigen Aufenthalten in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Die Betreuung kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, unabhängig von Religion, politischer Anschauung, Nationalität, Geschlecht oder sozialer Stellung.
Rotes Kreuz
Ansprechpartner: Frau DGKS Marlies Schoberlechner
Tel.: 050 144 5 17411
Handy: 0676/87 54 17411
Fax.: 050 144 5 1741 3
Meierhöfenstraße 7
8062 Kumberg
Leistungen:
Hauskrankenhilfe, Pflegehilfe, Altenhilfe, Notruftelefon, Essen auf Rädern
Ärztedienst
Dr. Barbara Schmidmayr
Praktischer Ärztin
Garrach 205, 8160 Gutenberg
Telefon: 03172/8300
Ordinationszeiten
Mo., Mi.: 16:00 - 19:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
Caritas der Diözese Graz-Seckau
Steirisches Mutterhilfswerk - Familienhilfe
Leonhardstraße 114 / I, 8010 Graz
Tel: 0316 / 386469, Fax: DW 320
Email: mobile.dienste@caritas-graz.at
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Pensionistenheime
Bezirkspensionistenheim Weiz
Fuchsgrabengasse 16
8160 Weiz
Tel: +43 (3172) 34 90-41
Fax: +43 (3172) 34 90-60
E-Mail: mgruber@remove-this.weiz-sozial.at
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Bezirkspensionistenheim Gleisdorf
Franz-Josef-Straße 27, 8200 Gleisdorf
Tel: +43 (3112) 22 12
Fax: +43 (3112) 22 12-83
E-Mail: jwiedner@weiz-sozial.at
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Volkshilfe Senioren- und Sozialzentrum Weiz
Waldsiedlung 2/4
8160 Weiz
Tel: +43 (3172) 44 888
Fax: +43 (3172) 44 888-24
E-Mail: haus-weiz@stmk.volkshilfe.at
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Senioren- und Pflegeheim Rosenberg
Rosenberg 124
8160 Weiz
Tel: +43 (3172) 41 990
Fax: +43 (3172) 41 990-22
E-Mail: rosenberg@t-online.at
Informationen zum Thema Pflegegeld
Was muss ich tun, um Pflegegeld zu erhalten?
Pflegegeld ist eine Leistung des Bundes und des Landes und gebührt dann, wenn Personen aufgrund eines geistigen oder körperlichen Leidens bei der Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe von anderen Personen angewiesen sind. Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 50 Stunden monatlich und dies für mindestens 6 Monate durchgehend
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegegeld auch in anderen EWR-Staaten ausbezahlt werden)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates (Ausnahmen bei Härtefällen für Personen anderer Staaten)
Was ist zu tun?
- Sie müssen einen Antrag auf Pflegegeld stellen.
Das Antragsformular liegt in folgenden Ämtern auf:
Gemeindeamt,
Bezirkshauptmannschaft,
Pensionsversicherungsanstalt oder
auf der Homepage der
PVA
SVB
- Wenn Sie eine Pension beziehen, bringen Sie Ihren Antrag bei jener Stelle ein, die Ihre Pension auszahlt. Beziehen Sie keine eigene Pension, bringen Sie den Antrag über Ihre Wohnsitzgemeinde, der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Pflegegeldstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein.
- Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein "Einstufungsgutachten" von einer Ärztin/einem Arzt (wenn notwendig bei Ihnen zu Hause) durchgeführt. Pflegende Angehörige oder Hauskrankenpflegedienste können bei der Begutachtung dabei sein.
- Das Ergebnis der Prüfung, d.h., ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten, erfahren Sie in einem Bescheid.
- Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie beim zuständigen Sozialgericht binnen drei Monaten eine Klage einbringen. Das Gerichtsverfahren ist kostenlos.
- Wenn Sie einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes stellen wollen, gehen Sie gleich vor wie bei der Erstantragstellung.
Das Pflegegeld wird, je nach Pflegebedarf in 7 Stufen gewährt
- Stufe 1 154,20 Euro
- Stufe 2 284,30 Euro
- Stufe 3 442,90 Euro
- Stufe 4 664,30 Euro
- Stufe 5 902,30 Euro
- Stufe 6 1260,00 Euro
- Stufe 7 1655,80 Euro
- zwölfmal im Jahr ausbezahlt und nicht versteuert
- ab dem auf Ihre Antragstellung folgenden Monatsersten ausbezahlt
- an die / den Pflegebedürftige/n oder an die gesetzliche Vertretung sowie gemeinsam mit der Pension oder Rente ausbezahlt.
Viele Informationen und Angebote finden Sie auch auf dem Gesundheitsserver Steiermark unter www.gesundheit.steiermark.at
Rezeptgebührenbefreiung
Richtsätze der GKK
Antragsformular GKK