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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Adressänderung

Informationen zur Adressänderung

Informationen Beschilderung 

Hinweisschilder
Die entsprechenden Straßen-/Ortsteil-Hinweisschilder werden von den Gemeindearbeitern im gesamten Ortsgebiet montiert. 

Hausnummerntafel 
Die Gemeinde stellt Hausnummerntafeln zur Verfügung, die von den Bürger:innen abgeholt werden können. 

Meldezettel
Jede/r Bürger:in kann sich kostenfrei einen Meldezettel in der Gemeinde abholen. 

 
Was die Gemeinde erledigt 

Stromanbieter
Adressumstellung bei der Energie Steiermark und dem Verbund wird von der Gemeinde gemacht. Sollte ein anderer Stromanbieter zuständig sein, ist eine selbstständige Mitteilung erforderlich. 

Einsatzkräfte
Das Österreichische Rote Kreuz, die Polizei und die Feuerwehr werden über die neuen Adressen informiert. 

Zentrales Melderegister, Gebäude- und Wohnregister
Durch die Adressumstellung im Gebäude- und Wohnregister werden die Daten automatisch ins Zentrale Melderegister übernommen. 

Sonstiges 
Österreichische Post | A1 Telekom Austria | Telefonbuch und Gelbe Seiten | Kindergarten | Volksschule | Raiffeisenbank Passail - Bankstelle Gutenberg | Rauchfangkehrer werden allesamt mit einer Liste über die neuen Adressen verständigt. 

 

Von den Bürger:innen zu erledigen

Kfz-Zulassungsbescheinigung 
Jeder KFZ-Zulassungsschein muss bei einer Adressänderung innerhalb einer Woche korrigiert werden. Wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle oder an Ihren Versicherungsberater. Mitzubringen: Zulassungsschein, Typenschein, Ausweis. Die Umschreibung kann selbst oder mit Vollmacht veranlasst werden. Es entstehen für den Zugriff auf das Zentrale Melderegister Kosten. 

Finanzamt
Dem Finanzamt Oststeiermark muss in Bezug auf Familienbeihilfe, Einkommenssteuererklärung etc. die neue Adresse bekannt gegeben werden. Dies kann telefonisch erfolgen. 

Reisepass, Personalausweis, Führerschein
In diesen Dokumenten ist keine Adresse angedruckt. Es ist keine Neuaustellung nötig. 

Jagd- und Fischereikarte
Veranlassen Sie die Adressumschreibung bei der Bezirkhauptmannschaft Weiz. Es entstehen keine Kosten. 

Waffenrechtliche Urkunden
Das Zentrale Waffenregister hat direkten Zugriff auf das Zentrale Melderegister. Es ist daher keine Umstellung nötig. 

Arbeitgeber, Pensionsversicherung, Sozialamt oder Arbeitsmarktservice 
Unverzügliche Bekanntgabe der neue Adresse an den Arbeitsgeber, die Pensionsversicherung oder das Arbeitsmarktservice. Der Dienstgeber ist im Anschluss verpflichtet, die Änderung an die zuständige Krankenkasse weiterzugeben. Eine Kopie des neuen Meldezettels ist mitzubringen. 

Sonstiges
Internet- und Telefonanbieter wenn nicht A1 Telekom | andere Banken | Kammeradschaften | Studienbeihilfebehörde | GIS | andere Glaubensbekenntnisse als römisch-katholisch | Universität | Versicherungen | Wehr- und Zivildienst | Verwandte und Bekannte | Zeitschriften- und Katalogabos | Registrierte Seiten und Versandhäuser im Internet | Vereinsmitgliedschaften | Grabnutzungsrechte | Jahreskarte Verkehrsbetriebe | Ärzte | Vollmachten | Bibliotheken | offene Verwaltungsverfahren

 

Informationen für Gewerbebetriebe 

Gewerbeschein
Die Umstellung beim Gewerberegister der BH Weiz findet von Amtswegen durch die Gemeinde statt. Der neue Gewerbeschein ist kostenlos und wird Ihnen zugesandt.

Wirtschaftskammer Steiermark
Eine Liste mit den neuen Adressen wir zur Information bei der Wirtschaftskammer aufliegen. Die Umstellung bei der Wirtschaftskammer erfolgt anhand des zentralen Gewerberegisters.

Finanzamt, Sozialversicherung, Grundbuch und Firmenbuch
Ebenfalls ist das Finanzamt und die Sozialversicherung mit einer formlosen schriftlichen Mitteilung über Ihre neue Adresse zu informieren. 

Lieferanten-/Kunden-Stammdaten
Geben Sie den Liferanten Ihre neue Adresse bekannt. Aktualisieren Sie Ihre Kundendatei mit den neuen Adressen Ihrer Kunden.

Briefpapier, Kuverts, Werbeträger etc. 
Sind vom Gewerbebetrieb eigenständig zu ändern.

 
Gültigkeit

Die neuen Adressen sind ab 1. Oktober 2024 gültig.