Todesfall
Meldung eines Todesfalles
Grundsätzlich ist der Tod dem Standesamt am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in der Gemeinde Gutenberg eingetreten ist.
Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsurkunden und der "Anzeige des Todes" zu melden.
Ausstellung der Sterbeurkunde
Erforderliche Unterlagen
Je nach Bedarf erhalten Sie vom Standesamt:
Abschriften aus dem Sterbebuch, Sterbeurkunden und Todesbestätigungen für Krankenkassen, Pensionsversicherungen, Zusatzkrankenversicherungen, Sterbeversicherungen, Behörden, Gerichte, usw.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:
- Anzeige des Todes
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
bei verheirateten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
bei verwitweten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift
bei geschiedenen Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Scheidungsbeschluss
bei Ausländern zusätzlich:
- Reisepass oder
- Staatsangehörigenkeitsausweis
Hinweis:
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die hier angeführten Urkunden und Nachweise für eine ordnungsgemäße Beurkundung nicht ausreichen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Standesbeamten Herr Hasenhütl Karl und Frau Reithofer Maria unter der Tel.-Nr. 03172/7100 zur Verfügung.
email: gde@remove-this.gutenberg-raabklamm.steiermark.at
Kosten:
Die Gebühren für Sterbebuchabschriften, beglaubigte Kopien aus den Sterbebüchern und Sterbeurkunden betragen pro Ausfertigung:
1 x € 7,20 Bundesgebühr
1 x € 2,10 Verwaltungsabgabe
Diese Gebühr ist im Standesamt zu bezahlen. Sie können die Abgaben bar oder durch Einzahlung mittels Erlagschein entrichten.
Todesbestätigungen für Krankenkassen und Pensionsversicherungen sind gebührenfrei.
Erledigungen / Wege danach:
- Bestattung
- Friedhofsverwaltung
- Pensionsversicherungsanstalt - Abgabe der Todesbestätigung, Antrag auf Witwen- Witwer- oder Waisenpension
- Ansprüche bei div. privaten Versicherungen, wie Zusatzkrankenversicherung, Lebensversicherung, usw.
- bei Fragen die mit der Verlassenschaft zusammenhängen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht der Wohnsitzgemeinde der/des Verstorbenen