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GUTENBERG

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Aktives Wahlrecht – Steirische Gemeinderatswahlen 2025

Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 sind alle Personen, die

An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten). 

Weiterführende Links

Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung (GWO)

Letzte Aktualisierung: 15. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion