Anzeige von Tierseuchen
Allgemeine Informationen
Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden. Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.
Zuständige Stelle
das Gemeindeamt,
in Statutarstädten der Magistrat
in Wien: die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter,
,
Hinweis: Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Zusätzliche Informationen
Auskünfte über Tierseuchen erhalten Sie bei allen Tierärztinnen/Tierärzten (PETCARD) und bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
Rechtsgrundlagen
Tiergesundheitsgesetz
Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
