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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Anzeige von Tierseuchen

Allgemeine Informationen

Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden. Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.

Zuständige Stelle

das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat in Wien: die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter, ,
Hinweis: Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen

Auskünfte über Tierseuchen erhalten Sie bei allen Tierärztinnen/Tierärzten (PETCARD) und bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Rechtsgrundlagen

Tiergesundheitsgesetz
Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz